
Inspiration KW 48
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Inspiration KW 49
Dezember 4, 2023Assistenzhund bei psychischer Erkrankung
Was ist ein PSB-Assistenzhund?
Während Assistenzhunde für Menschen mit Mobiler- oder Sehbeeinträchtigung weitreichend bekannt sind, haben von PSB-Assistenzhunden deutlich weniger Personen gehört. Das Kürzel "PSB" steht hierbei für eine psychosoziale Beeinträchtigung, die Hunde unterstützen also bei psychischen und neurologischen Erkrankungen wie z.B. Angststörungen, Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Beeinträchtigungen durch das Autismus-Spektrum.
Die Hunde werden individuell auf den zu begleitenden Menschen vorbereitet und können beispielweise...
- an Medikation erinnern
- Menschen auf Abstand halten
- Sicherheit geben
- trösten
- Kontakte fördern
- Dissoziationen, Flashbacks & Albträumen unterbrechen
- Licht in dunklen Räumen einschalten
- in Krisensituationen das Telefon bringen
- einen Realitätscheck ermöglichen (z.B. schauen ob jemand im Raum ist)
- Stress abbauen
- unterstützen Bindung zuzulassen
- nach Hause oder an einen ruhigen Ort führen
- Motorik und Vokabular verbessern
- Eigenständigkeit fördern
- Geräusche und Hindernisse anzeigen
- die Lebensqualität verbessern
Damit Assistenzhund im Alltag erkannt werden und z.B. mit in den Supermarkt genommen werden dürfen, tragen sie eine Assistenzhundweste. Die Weste zeigt an, dass der Hund gerade am arbeiten ist und die begleitende Person Unterstützung benötigt. Auf der Weste stehen keine Diagnosen und auch nicht, um welche Art Assistenzhund es sich handelt. Das Kleidungsstück informiert außerdem darüber, dass der Hund aktuell von Fremden weder angesprochen oder gestreichelt werden darf, noch Kontakt zu anderen Hunden erlaubt ist.
Voraussetzungen und Ausbildung
Um Assistenzhund zu werden, muss der Hund zu Beginn einen Eignungstest und eine Gesundheitsprüfung bestehen. Erst dann kann ein Hund die Ausbildung beginnen. Wichtig hierbei ist eine gute Grunderziehung, im Idealfall wurde der Hund bereits im Welpenalter auf seinen zukünftigen Beruf vorbereitet. Bei der Gesundheitsprüfung wird das Tier auf z.B. orthopädische und neurologische Erkrankungen untersucht.
Das Mindestalter für den offiziellen Ausbildungsbeginn beträgt 15 Monate. Es sind mindestens 60 Trainingsstunden erforderlich um für die abschließende Prüfung zugelassen zu werden. Entscheidet man sich für die Selbstausbildung, steht eine Ausbildungsstätte (z.B. DOGGY CAMP in Hamburg) unterstützend zur Seite. Bei einer Fremdausbildung, findet die Ausbildung ausschließlich in der Ausbildungsstätte (z.B. Humani in Niedersachsen) statt und erst der fertig ausgebildete Hund zieht bei seinem neuen Menschen ein. In jedem Fall, findet eine individuelle Hilfeplanung und Beratung statt um das Mensch-Hund-Team bestmöglich zu unterstützen.
Zertifizierte Prüfende sind über die Industrie und Handelskammer oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu finden. Der Antrag zur endgültigen Anerkennung des Assistenzhundes, wird bei dem Versorgungsamt gestellt. Die Anerkennung gilt bis zur Vollendung des 10 Lebensjahres. Im Anschluss hat man die Möglichkeit, 6 Monate vor Ablauf, eine Verlängerung für weitere 12 Monate zu beantragen.
Darüber hinaus muss die Person, welche einen Assistenzhund bei sich aufnehmen möchte eine Psychotherapie begonnen oder abgeschlossen haben. Außerdem wird ein Unterstützungsnetzwerk benötigt, so dass der Hund auch in Krisensituation und z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt sicher versorgt ist.
Kosten und Finanzierung
Die ersten Anschaffungskosten betragen um die 15.000 €, hinzu kommen die Kosten für die Grund- und Assistenzhundausbildung sowie die laufenden Verpflegungskosten im Alltag.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es derzeit nur für Blindenführhunde, in diesem Fall läuft die Finanzierung über die Krankenkasse. In allen anderen Fällen kann eine Finanzierung und/oder Bezuschussung über Stiftungen (z.B. über www.stiftungssuche.de zu finden) erfolgen. Auch das Fachamt für Eingliederungshilfe kann in Einzelfällen die Unterhaltskosten für z.B. medizinische Behandlungen des Tieres oder die monatlichen Futterkosten bezuschussen.
Die genauen Regelungen sind in der Assistenzhundverordnung (AHundV) im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetztes festgelegt.




